Infobox

Termine Monat Februar

in der Ev. Kreuzkirchengemeinde

Jens-Christan Nehme: „Ich hab´noch einen Koffer hier in Kreuz“

Oft schon war es fast so weit. Nun ist es tatsächlich so. Wenn diese Zeilen gedruckt werden, habe ich die Kreuzkirchengemeinde inoffiziell bereits verlassen und arbeite in der Petrus-Gemeinde.

Impressum

Was ist, wenn...?

Taufe

"Ich möchte mein Kind taufen lassen, was muss ich tun?"

Wir taufen sonntags im Gottesdienst um 09.30 Uhr, im Kindergottesdienst um 11.15 Uhr oder nach Absprache.
Wenn Sie sich für einen Taufsonntag entschieden haben, setzen Sie sich bitte persönlich oder telefonisch mit dem jeweiligen diensttuenden Pfarrer in Verbindung. Der Pfarrer hat die Übersicht darüber, wieviele Kinder zusammen getauft werden. Vor der Taufe Ihres Kindes wird der Pfarrer mit Ihnen ein Taufgespräch führen.
Ein Elternteil muss der Evangelischen Kirche angehören. Hinsichtlich der Taufpaten zu berücksichtigen: Taufpate kann nur werden, wer einer christlichen Kirche angehört. Die Anzahl der Taufpaten ist nicht vorgeschrieben.

Wenn ein Taufpate nicht in der Evangelischen Kreuzkirchengemeinde Herne wohnt, benötigen wir eine sogenannte "Patenbescheinigung". Diese erhalten die Paten bei dem für sie zuständigen evangelischen Gemeindebüro ihrer Wohnsitzkirchengemeinde. Wenn Sie selbst Pate/Patin werden möchten, erhalten Sie Ihre Patenbescheinigung im Evangelischen Gemeindebüro. Wenn Sie jedoch Ihr Kind in einer anderen Kirchengemeinde taufen lassen möchten, müssen Sie dem Pfarrer in der anderen Kirchengemeinde von Ihrem Bezirkspfarrer der Kreuzkirchengemeidne eine sogenannte "Abmeldebescheinigung = Dimissoriale" vorlegen. Diese erhalten Sie ebenfalls im Gemeindebüro.
   
Sie suchen einen Taufspruch für den Nachwuchs oder ein Patenkind. Eine Auswahl finden Sie auf der Seite der Evangelischen Kirche in Deutschland unter www.taufspruch.de.

Konfirmation

"Ich möchte mein Kind zum Konfirmandenunterricht anmelden, was muss ich tun?"

Alle Kinder, die nach den Sommerferien in das 3. oder 7. Schuljahr kommen, werden von der Kirchengemeinde zum kirchlichen Unterricht eingeladen. In einem Einladungsschreiben an die Kinder und an die Eltern werden der Tag der Anmeldung, der Ort und die Uhrzeit bekanntgegeben. Anhand unserer Pfarrbezirksliste können Sie erkennen, welcher Pfarrer Ihr Bezirkspfarrer ist. Dieser führt in seinem Pfarrbezirk den Konfirmandenunterricht durch.
Zu dem Anmeldetermin bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch mit. Der Pfarrer hält ein Anmeldeformular bereit, welches auszufüllen und von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu unterschreiben ist. Der Unterricht ist in den einzelnen Bezirken unterschiedlich organisiert.
Der Unterricht beginnt jeweils nach den Sommerferien. Es folgt rechtzeitig eine schriftliche Einladung hierzu. Der Unterricht umfasst zwei Jahre, wobei das erste Jahr als „Katechumenenjahr" bezeichnet wird. Am Ende des kirchlichen Unterrichts steht die Konfirmation. Diese findet dann an verschiedenen Sonntagen im April bzw. Mai statt.
Wenn Sie jedoch Ihr Kind in einer anderen Kirchengemeinde konfirmieren lassen möchten, müssen Sie dem Pfarrer in der anderen Kirchengemeinde von Ihrem Bezirkspfarrer der Kreuzkirchengemeinde eine sogenannte "Abmeldebescheinigung = Dimissoriale" vorlegen. Diese erhalten Sie in unserem Gemeindebüro.

Heirat

"Wir möchten kirchlich heiraten, was müssen wir tun?"

Sie sind als Gemeindeglieder nicht an Ihren Bezirkspfarrer und können somit auswählen. Wenn Sie Ihren Hochzeitstermin festgelegt haben, setzen Sie sich bitte persönlich oder telefonisch mit dem von Ihnen gewünschten Pfarrer in Verbindung. Bitte klären Sie den Termin frühzeitig ab (mindestens ein halbes Jahr vor der Hochzeit), da es sonst schnell zu Engpässen kommen kann. Vor der Hochzeit wird der Pfarrer mit Ihnen ein Traugespräch führen. Bitte legen Sie Ihre Tauf- und Konfirmationsbescheinigungen vor.

Hinsichtlich der Trauung mit einem katholischen Partner/einer katholischen Partnerin ist folgendes zu berücksichtigen: Eine evangelisch geschlossene Ehe wird von der Katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen als rechtmäßige Ehe (im Sinne des katholischen Kirchenrechts) anerkannt. Der katholische Partner/die katholische Partnerin sollte rechtszeitig mit Partner/in zu seinem /ihrem katholischen Pfarrer gehen und bei ihm den "Dispens von der Formpflicht" beantragen. Das ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch geschlossenen Ehe durch die Katholische Kirche. Gehört ein Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann ausnahmsweise ein „standesamtlicher Gottesdienst“ gefeiert werden, wenn der evangelische Ehepartner das wünscht, der andere Ehepartner zustimmt und sich im Traugespräch bereit erklärt, das christliche Verständnis der Ehe zu achten. Wenn Sie sich in einer anderen Kirchengemeinde trauen lassen möchten, müssen Sie dem Pfarrer in der anderen Kirchengemeinde von Ihrem Bezirkspfarrer der Kreuzkirchengemeinde eine sogenannte "Abmeldebescheinigung = Dimissoriale" vorlegen. Diese erhalten Sie im Evangelischen Gemeindeamt.
   
Sie suchen einen Trauspruch für Ihren schönsten Tag. Eine Auswahl finden Sie auf der Seite der Evangelischen Kirche in Deutschland unter www.trauspruch.de.

Kirchliche Trauung – Gottesdienstordnung:

  • Orgelvorspiel
  • Einzug
  • Eingangsvotum
  • Begrüßung und Ansagen
  • Lied
  • Gebet
  • Lesung
  • Trauansprache
  • Lied
  • Trauhandlung
    - Biblische Wegweisung
    - Traufragen
    - Ringwechsel
    - Segen
  • Lied
  • Fürbittengebet
  • Vaterunser
  • Lied
  • Segen
  • Auszug
  • Orgelnachspiel
  • Möglichkeit der Beteiligung:
    Lieder, Gebete, Lesung, Orgelvorspiel und Orgelnachspiel.

Eintritt - Wiedereinritt

"Ich bin aus der Kirche ausgetreten..."

Die Rückkehr in die Kirche ist fast immer möglich. Nach der Wiederaufnahme kann man wieder mit allen Rechten und Pflichten am gemeindlichen Leben teilnehmen: Abendmahl, Patenamt, kirchliches Wahlrecht ... Und wie geht das?

Während ein Kirchenaustritt in der gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland möglich ist, ohne dabei mit kirchlichen Stellen direkt in Berührung zu kommen, erfordert ein Wiedereintritt den persönlichen Kontakt zur Kirchengemeinde. Suchen Sie darum das Gespräch mit  einem der Pfarrer. Vielleicht erleichtert Ihnen ja zunächst der telefonische Kontakt oder ein erster Kontakt per Email den Zugang.
Wenn Sie sich zum Wiedereintritt entschlossen haben: In einem persönlichen und freundlichem Gesprächen bei Ihnen zuhause oder auch im Amtszimmer des Pfarrers wird der Grund Ihres Wunsches nach Wiederaufnahme in die Kirche zur Sprache kommen und Ihre Bereitschaft, in Zukunft wieder in der Kirche den christlichen Glauben zu leben. Sprechen Sie auch darüber, falls Sie inzwischen einer anderen Glaubensgemeinschaft beigetreten sein sollten; eine Doppelmitgliedschaft ist für evangelische Christen nämlich nicht möglich ...

Die Wiederaufnahme in die Evangelische Kirche geschieht normalerweise in oder vor einem regulären Gottesdienst. Ihr Pfarrer begrüßt Sie als Mitglied der Gemeinde und lädt Sie ein, am Leben der Gemeinde mit all ihren Lebensäußerungen teilzunehmen. In der Regel sind dabei zwei Presbyter anwesend. Ihr Wiedereintritt wird dann den kommunalen Behörden gemeldet. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Lohnsteuerkarte ändern. Sie tragen ab dem Zeitpunkt Ihres Wiedereintritts dann auch zu den finanziellen Abgaben (Kirchensteuer) wieder bei - soweit Sie dazu verpflichtet sind. In die Kirche eintreten - bei den mit der Wiederaufnahme verbundenen Formalitäten helfen wir Ihnen gerne.

Jubiläen

"Wir möchten unsere Silberne Hochzeit / Goldene Hochzeit / Eiserne Hochzeit feiern, was müssen wir tun?"

Anläßlich Ihrer Silbernen, Goldenen oder gar Eisernen Hochzeit sind wir gerne bereit, einen Dankgottesdienst mit Ihnen und Ihrer Familie zu feiern. Bitte sprechen Sie den Termin rechtzeitig mit Ihrem Bezirkspfarrer ab.
Solche Dankgottesdienste, in denen auch noch einmal die Brautleute gesegnet werden, finden in der Kreuzkirche statt. In Wohnungen können solche Feiern nur dann stattfinden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen nicht anders möglich ist. Allgemeine Vorausetzung für einen derartigen Dankgottesdienst ist natürlich, dass anlässlich Ihrer Grünen Hochzeit eine kirchliche Feier stattgefunden hat. Anderfalls kann anlässlich Ihrer Silbernen, Goldenen oder Eisernen Hochzeit eine kirchliche Hochzeit durchgeführt werden.

Trauerfall

"Wie ist der Ablauf der Bestattung in Ihrer Kirchengemeinde?"

Wenn ein(e) Angehörige(r) von Ihnen gestorben ist, setzen Sie sich bitte zunächst mit einem Bestatter in Verbindung. Dieser übernimmt die Terminabsprachen mit dem Pfarrer und den Friedhof. Wenn der Termin für die Bestattung feststeht, findet ein Gespräch zwischen dem Pfarrer und den Angehörigen statt. Bei diesem Gespräch erhält der Pfarrer die für die Bestattung notwendigen Informationen über die Verstorbene/den Verstorbenen und es wird der Ablauf der Trauerfeier und der Beisetzung auf dem Friedhof besprochen. Am Sonntag nach der Bestattung wird im Sonntagsgottesdienst der Verstorbenen gedacht.

Zu den Gottesdiensten am Totensonntag (Ewigkeitssonntag) werden die Angehörigen der Verstorbenen des abgelaufenen Kirchenjahres schriftlich eingeladen. In diesen Gottesdiensten wird noch einmal der Verstorbenen gedacht. Folgende Besonderheiten sind noch wichtig: Wenn der oder die Verstorbene katholisch war und Sie und die anderen Angehörigen evangelisch sind, kann in Absprache mit dem katholischen Pfarrer die Bestattung von einem evangelischen Pfarrer durchgeführt werden. Umgekehrt ist ebenfalls möglich, daß der katholische Pfarrer einen evangelischen Christen bestattet, wenn die Angehörigen katholisch sind. War der oder die Verstorbene nicht Glied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn dies aus seelsorgerlichen Gründen angezeigt erscheint.

Eine kirchliche Bestattung kann nicht stattfinden, wenn der oder die Verstorbene sie ausdrücklich abgelehnt hat. Nicht getauft verstorbene Kinder werden kirchlich bestattet, wenn ihre der Kirche angehörigen Eltern es wünschen. Wenn Sie jedoch die Bestattung bzw. Urnenbeisetzung in einer anderen Kirchengemeinde von einem anderen Pfarrer vollziehen lassen möchten, müssen Sie dem Pfarrer in der anderen Kirchengemeinde von dem Bezirkspfarrer des Verstorbenen/der Verstorbenen in Hochdahl eine "Abmeldebescheiningung = Dimissoriale" vorlegen. Diese erhalten Sie im Evangelischen Gemeindebüro.

Vermietung

Planen Sie eine Familienfeier und das Wohnzimmer ist zu klein?

Fragen Sie uns. Wir haben Räume im Ludwig-Steil-Haus in unterschiedlichen Größen und vermieten sie Ihnen gerne. Ansprechpartnerin ist unsere Sekretärin im Gemeindebüro, die Ihnen auch Auskunft über die Mieten geben können.
Aber nicht nur für private Feiern stehen unsere Räumlichkeiten zur Verfügung, sondern auch für Einzelveranstaltungen, Vorträge oder Konzerte.

Offenes Ohr

In unserer Vision heißt es, dass wir eine fröhliche Gemeinde sind, in der die Liebe Gottes spürbar und erfahrbar ist. Menschen gehören gerne zu uns, weil unsere Gemeinde ein Ort ist, wo sie eine Lebensperspektive finden können. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir für die da sind, die uns brauchen.

Manchmal weicht die Vision von der Gemeindewirklichkeit ab, und Sie sind mit irgendeiner Angelegenheit, einer Person oder einer Situation unzufrieden. Hiervon würden wir gerne erfahren, damit wir, wenn möglich, zukünftig eine Änderung herbeiführen können.

Schreiben Sie an:
Presbyterium der Ev. Kreuzkirchengemeinde Herne
Schulstraße 14, 44623 Herne

Oder per Mail:
ev-kreuzkirche@versanet.de

< nach oben >