in der Ev. Kreuzkirchengemeinde
Oft schon war es fast so weit. Nun ist es tatsächlich so. Wenn diese Zeilen gedruckt werden, habe ich die Kreuzkirchengemeinde inoffiziell bereits verlassen und arbeite in der Petrus-Gemeinde.
Wir taufen sonntags im Gottesdienst um 09.30 Uhr, im
Kindergottesdienst um 11.15 Uhr oder nach Absprache.
Wenn Sie sich für einen Taufsonntag entschieden haben, setzen Sie
sich bitte persönlich oder telefonisch mit dem jeweiligen
diensttuenden Pfarrer in Verbindung. Der Pfarrer hat die Übersicht
darüber, wieviele Kinder zusammen getauft werden. Vor der Taufe
Ihres Kindes wird der Pfarrer mit Ihnen ein Taufgespräch
führen.
Ein Elternteil muss der Evangelischen Kirche angehören.
Hinsichtlich der Taufpaten zu berücksichtigen: Taufpate kann nur
werden, wer einer christlichen Kirche angehört. Die Anzahl der
Taufpaten ist nicht vorgeschrieben.
Wenn ein Taufpate nicht in der
Evangelischen Kreuzkirchengemeinde Herne wohnt, benötigen wir eine
sogenannte "Patenbescheinigung". Diese erhalten die Paten bei dem
für sie zuständigen evangelischen Gemeindebüro ihrer
Wohnsitzkirchengemeinde. Wenn Sie selbst Pate/Patin werden
möchten, erhalten Sie Ihre Patenbescheinigung im Evangelischen
Gemeindebüro. Wenn Sie jedoch Ihr Kind in einer anderen
Kirchengemeinde taufen lassen möchten, müssen Sie dem Pfarrer
in der anderen Kirchengemeinde von Ihrem Bezirkspfarrer der
Kreuzkirchengemeidne eine sogenannte "Abmeldebescheinigung =
Dimissoriale" vorlegen. Diese erhalten Sie ebenfalls im
Gemeindebüro.
Sie suchen einen Taufspruch für den Nachwuchs oder ein Patenkind.
Eine Auswahl finden Sie auf der Seite der Evangelischen Kirche in
Deutschland unter www.taufspruch.de.
Alle Kinder, die nach den Sommerferien
in das 3. oder 7. Schuljahr kommen, werden von der Kirchengemeinde zum
kirchlichen Unterricht eingeladen. In einem Einladungsschreiben an die
Kinder und an die Eltern werden der Tag der Anmeldung, der Ort und die
Uhrzeit bekanntgegeben. Anhand unserer Pfarrbezirksliste können
Sie erkennen, welcher Pfarrer Ihr Bezirkspfarrer ist. Dieser führt
in seinem Pfarrbezirk den Konfirmandenunterricht durch.
Zu dem Anmeldetermin bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch mit. Der
Pfarrer hält ein Anmeldeformular bereit, welches auszufüllen
und von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu unterschreiben ist.
Der Unterricht ist in den einzelnen Bezirken unterschiedlich
organisiert.
Der Unterricht beginnt jeweils nach den Sommerferien. Es folgt
rechtzeitig eine schriftliche Einladung hierzu. Der Unterricht umfasst
zwei Jahre, wobei das erste Jahr als „Katechumenenjahr"
bezeichnet wird. Am Ende des kirchlichen Unterrichts steht die
Konfirmation. Diese findet dann an verschiedenen Sonntagen im April
bzw. Mai statt.
Wenn Sie jedoch Ihr Kind in einer anderen Kirchengemeinde konfirmieren
lassen möchten, müssen Sie dem Pfarrer in der anderen
Kirchengemeinde von Ihrem Bezirkspfarrer der Kreuzkirchengemeinde eine
sogenannte "Abmeldebescheinigung = Dimissoriale" vorlegen. Diese
erhalten Sie in unserem Gemeindebüro.
Sie sind als Gemeindeglieder nicht an Ihren Bezirkspfarrer und können somit auswählen. Wenn Sie Ihren Hochzeitstermin festgelegt haben, setzen Sie sich bitte persönlich oder telefonisch mit dem von Ihnen gewünschten Pfarrer in Verbindung. Bitte klären Sie den Termin frühzeitig ab (mindestens ein halbes Jahr vor der Hochzeit), da es sonst schnell zu Engpässen kommen kann. Vor der Hochzeit wird der Pfarrer mit Ihnen ein Traugespräch führen. Bitte legen Sie Ihre Tauf- und Konfirmationsbescheinigungen vor.
Hinsichtlich der Trauung mit einem
katholischen Partner/einer katholischen Partnerin ist folgendes zu
berücksichtigen: Eine evangelisch geschlossene Ehe wird von der
Katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen als
rechtmäßige Ehe (im Sinne des katholischen Kirchenrechts)
anerkannt. Der katholische Partner/die katholische Partnerin sollte
rechtszeitig mit Partner/in zu seinem /ihrem katholischen Pfarrer gehen
und bei ihm den "Dispens von der Formpflicht" beantragen. Das ist ein
Antrag auf Anerkennung der evangelisch geschlossenen Ehe durch die
Katholische Kirche. Gehört ein Ehepartner keiner christlichen
Kirche an, kann ausnahmsweise ein „standesamtlicher
Gottesdienst“ gefeiert werden, wenn der evangelische Ehepartner
das wünscht, der andere Ehepartner zustimmt und sich im
Traugespräch bereit erklärt, das christliche Verständnis
der Ehe zu achten. Wenn Sie sich in einer anderen Kirchengemeinde
trauen lassen möchten, müssen Sie dem Pfarrer in der anderen
Kirchengemeinde von Ihrem Bezirkspfarrer der Kreuzkirchengemeinde eine
sogenannte "Abmeldebescheinigung = Dimissoriale" vorlegen. Diese
erhalten Sie im Evangelischen Gemeindeamt.
Sie suchen einen Trauspruch für Ihren schönsten Tag. Eine
Auswahl finden Sie auf der Seite der Evangelischen Kirche in
Deutschland unter www.trauspruch.de.
Kirchliche Trauung – Gottesdienstordnung:
Die Rückkehr in die Kirche ist fast immer möglich. Nach der Wiederaufnahme kann man wieder mit allen Rechten und Pflichten am gemeindlichen Leben teilnehmen: Abendmahl, Patenamt, kirchliches Wahlrecht ... Und wie geht das?
Während ein Kirchenaustritt in der
gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland möglich ist, ohne
dabei mit kirchlichen Stellen direkt in Berührung zu kommen,
erfordert ein Wiedereintritt den persönlichen Kontakt zur
Kirchengemeinde. Suchen Sie darum das Gespräch mit einem der
Pfarrer. Vielleicht erleichtert Ihnen ja zunächst der telefonische
Kontakt oder ein erster Kontakt per Email den Zugang.
Wenn Sie sich zum Wiedereintritt entschlossen haben: In einem
persönlichen und freundlichem Gesprächen bei Ihnen zuhause
oder auch im Amtszimmer des Pfarrers wird der Grund Ihres Wunsches nach
Wiederaufnahme in die Kirche zur Sprache kommen und Ihre Bereitschaft,
in Zukunft wieder in der Kirche den christlichen Glauben zu leben.
Sprechen Sie auch darüber, falls Sie inzwischen einer anderen
Glaubensgemeinschaft beigetreten sein sollten; eine
Doppelmitgliedschaft ist für evangelische Christen nämlich
nicht möglich ...
Die Wiederaufnahme in die Evangelische Kirche geschieht normalerweise in oder vor einem regulären Gottesdienst. Ihr Pfarrer begrüßt Sie als Mitglied der Gemeinde und lädt Sie ein, am Leben der Gemeinde mit all ihren Lebensäußerungen teilzunehmen. In der Regel sind dabei zwei Presbyter anwesend. Ihr Wiedereintritt wird dann den kommunalen Behörden gemeldet. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Lohnsteuerkarte ändern. Sie tragen ab dem Zeitpunkt Ihres Wiedereintritts dann auch zu den finanziellen Abgaben (Kirchensteuer) wieder bei - soweit Sie dazu verpflichtet sind. In die Kirche eintreten - bei den mit der Wiederaufnahme verbundenen Formalitäten helfen wir Ihnen gerne.
Anläßlich Ihrer Silbernen,
Goldenen oder gar Eisernen Hochzeit sind wir gerne bereit, einen
Dankgottesdienst mit Ihnen und Ihrer Familie zu feiern. Bitte sprechen
Sie den Termin rechtzeitig mit Ihrem Bezirkspfarrer ab.
Solche Dankgottesdienste, in denen auch noch einmal die Brautleute
gesegnet werden, finden in der Kreuzkirche statt. In Wohnungen
können solche Feiern nur dann stattfinden, wenn dies aus
gesundheitlichen Gründen nicht anders möglich ist. Allgemeine
Vorausetzung für einen derartigen Dankgottesdienst ist
natürlich, dass anlässlich Ihrer Grünen Hochzeit eine
kirchliche Feier stattgefunden hat. Anderfalls kann anlässlich
Ihrer Silbernen, Goldenen oder Eisernen Hochzeit eine kirchliche
Hochzeit durchgeführt werden.
Wenn ein(e) Angehörige(r) von Ihnen gestorben ist, setzen Sie sich bitte zunächst mit einem Bestatter in Verbindung. Dieser übernimmt die Terminabsprachen mit dem Pfarrer und den Friedhof. Wenn der Termin für die Bestattung feststeht, findet ein Gespräch zwischen dem Pfarrer und den Angehörigen statt. Bei diesem Gespräch erhält der Pfarrer die für die Bestattung notwendigen Informationen über die Verstorbene/den Verstorbenen und es wird der Ablauf der Trauerfeier und der Beisetzung auf dem Friedhof besprochen. Am Sonntag nach der Bestattung wird im Sonntagsgottesdienst der Verstorbenen gedacht.
Zu den Gottesdiensten am Totensonntag (Ewigkeitssonntag) werden die Angehörigen der Verstorbenen des abgelaufenen Kirchenjahres schriftlich eingeladen. In diesen Gottesdiensten wird noch einmal der Verstorbenen gedacht. Folgende Besonderheiten sind noch wichtig: Wenn der oder die Verstorbene katholisch war und Sie und die anderen Angehörigen evangelisch sind, kann in Absprache mit dem katholischen Pfarrer die Bestattung von einem evangelischen Pfarrer durchgeführt werden. Umgekehrt ist ebenfalls möglich, daß der katholische Pfarrer einen evangelischen Christen bestattet, wenn die Angehörigen katholisch sind. War der oder die Verstorbene nicht Glied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn dies aus seelsorgerlichen Gründen angezeigt erscheint.
Eine kirchliche Bestattung kann nicht stattfinden, wenn der oder die Verstorbene sie ausdrücklich abgelehnt hat. Nicht getauft verstorbene Kinder werden kirchlich bestattet, wenn ihre der Kirche angehörigen Eltern es wünschen. Wenn Sie jedoch die Bestattung bzw. Urnenbeisetzung in einer anderen Kirchengemeinde von einem anderen Pfarrer vollziehen lassen möchten, müssen Sie dem Pfarrer in der anderen Kirchengemeinde von dem Bezirkspfarrer des Verstorbenen/der Verstorbenen in Hochdahl eine "Abmeldebescheiningung = Dimissoriale" vorlegen. Diese erhalten Sie im Evangelischen Gemeindebüro.
Fragen Sie uns. Wir haben Räume im
Ludwig-Steil-Haus in unterschiedlichen Größen und vermieten
sie Ihnen gerne. Ansprechpartnerin ist unsere Sekretärin im
Gemeindebüro, die Ihnen auch Auskunft über die Mieten geben
können.
Aber nicht nur für private Feiern stehen unsere
Räumlichkeiten zur Verfügung, sondern auch für
Einzelveranstaltungen, Vorträge oder Konzerte.
In unserer Vision heißt es, dass wir eine fröhliche Gemeinde sind, in der die Liebe Gottes spürbar und erfahrbar ist. Menschen gehören gerne zu uns, weil unsere Gemeinde ein Ort ist, wo sie eine Lebensperspektive finden können. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir für die da sind, die uns brauchen.
Manchmal weicht die Vision von der Gemeindewirklichkeit ab, und Sie sind mit irgendeiner Angelegenheit, einer Person oder einer Situation unzufrieden. Hiervon würden wir gerne erfahren, damit wir, wenn möglich, zukünftig eine Änderung herbeiführen können.
Schreiben Sie an:
Presbyterium der Ev. Kreuzkirchengemeinde Herne
Schulstraße 14, 44623 Herne
Oder per Mail:
ev-kreuzkirche@versanet.de